FAIL (the browser should render some flash content, not this).
Tippgeber   
Wie viel kann ich als Tippgeber verdienen?

Bei einer Netto-Courtage bis 10.000.- € erhalten Sie 5 % - das sind bei 10.000.- € 500.- € ! Bei einer Netto-Courtage über 10.000.- € sogar 10%!
Hier einige Beispiele:
a)   Vermietung einer 4 Zimmer Wohnung mit einer Nettokaltmiete von 1.050 €  und einer Netto Makler-Courtage in Höhe von 2 Nettokaltmieten. Das entspricht 2.100 €  Courtage - daraus erhalten Sie 5 % = 105 € !
b)   Verkauf einer Eigentumswohnung zum Preis von 120.000 €  und einer Courtage in Hohe von 6 % netto. Das entspricht einer Makler-Courtage von 7.200 €  - daraus erhalten Sie 5 % = 360 € !
c) 
  Verkauf eines 1 Familienhauses 280.000 €  und einer Courtage in Hohe von 6 % netto. Das entspricht einer Makler-Courtage von 16.800 €  - daraus erhalten Sie 10 % = 1.680 €


Wann und wie bekomme ich das Geld?

1.   Der von Ihnen genannte Eigentümer muss uns mit dem Verkauf oder der Vermietung seiner Immobilie beauftragen
2.   Das Objekt muss durch uns erfolgreich vermittelt werden und  es muss daraus für uns ein Maklercourtage-Anspruch entstehen und diese Courtage muss auch an uns gezahlt worden sein.
3.   Nach Zahlungseingang der Courtage bei uns, werden wir Ihnen umgehend den entsprechenden Betrag auf das von Ihnen genannte Konto überweisen. Eine Barauszahlung gegen Beleg ist natürlich ebenso möglich.


Sie haben noch Fragen?

Dann rufen Sie doch einfach unter 030 7400 48 93 an und lassen sich informieren

 

  Wie wird man Tippgeber?

Voraussetzungen sind:

1.   Sie kennen jemanden persönlich, die/der seine Wohnung oder sein Haus vermieten oder verkaufen möchte.
2.   Dieses Objekt darf uns noch nicht bekannt sein.
3.   Sie nennen uns Ihre persönlichen Angaben wie Anschrift, Vorname, Nachname und Telefonnummer, die Lage und Eigenschaften des Objektes (soweit Ihnen bekannt) sowie die Kontaktdaten (Telefonnummer und wenn möglich Anschrift) zum Eigentümer / Vermieter
4.   Sofern uns das Objekt nicht bekannt ist, bestätigen wir Ihnen Ihren Anspruch binnen Wochenfrist schriftlich.

Wird mein Name genannt?
 
Natürlich ist es nicht grundsätzlich zwingend notwendig, von vornherein - bei einer Kontaktaufnahme mit dem Eigentümer-  Ihren Namen zu nennen. Wir würden dies jedoch auf explizite Nachfrage des Eigentümers selbstverständlich tun. Natürlich gibt es Mitbewerber, die Ihnen zusichern, Ihre Daten anonym zu halten, doch hier unterscheiden wir uns von unseren Mitbewerbern, denn wir sind für Klarheit und Offenheit. Mit Ihrem Beitrag verhelfen Sie womöglich dem Eigentümer zu  kürzeren Leerstandszeiten oder zu einer guten Verkaufsunterstützung - und das soll belohnt werden. Sie sehen, Sie brauchen sich nicht "verstecken".

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass dieses Angebot nicht an Personen gerichtet ist, die in einem besonderen Vertrauensverhältnis zu Ihren Kunden/Mandaten stehen, bzw. denen es standesrechtlich untersagt ist, Tippgeberprovisionen zu berechnen!

Sie haben keine weiteren Fragen mehr? Sie haben einen Tipp?

Dann "raus damit". Bitte senden Sie uns per Mail an real immobilien die oben genannten Informationen zu oder senden Sie uns ein Fax oder einen Brief mit den oben genannten Informationen. Selbstverständlich können Sie hierzu ebenso telefonischen Kontakt aufnehmen.